Rechtsprechung
   OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6528
OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06 (https://dejure.org/2006,6528)
OLG München, Entscheidung vom 19.07.2006 - 34 Wx 74/06 (https://dejure.org/2006,6528)
OLG München, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 34 Wx 74/06 (https://dejure.org/2006,6528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 4; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; FreihEntzG § 4 Abs. 1; FreihEntzG § 12; AufenthG § 62 Abs. 3 S. 2; FGG § 12; FreihEnthG § 5 Abs. 1
    D (A), Abschiebungshaft, Haftgründe, Abschiebung, Entziehung, Entziehungsabsicht, Unterbrechung, örtliche Zuständigkeit, Mitwirkungspflichten, Prozessbevollmächtigte, Anhörung, Landgericht, Absehen, Amtsermittlungsgrundsatz, Sachaufklärungspflicht, Heilung

  • Judicialis

    FreihEntzG § 4; ; FreihEntzG § 5 Abs. 1; ; FreihEntzG § 12; ; AufenthG § 62 Abs. 2; ; AufenthG § 106 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Anordnung von Sicherungshaft bei im Ausland gescheiterter Abschiebung - Zäsur und Fortbestand einer Verfahrensvollmacht für das Abschiebungshaftverfahren bei Haftunterbrechungen - Anhörung des Betroffenen in Anwesenheit seines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts für die Anordnung von Sicherungshaft gegen einen Ausländer nach § 4 Abs. 1 Freiheitsentziehungsgesetz (FreihEntzG); Relevante Zäsur und Fortbestand einer Verfahrensvollmacht für das Abschiebungshaftverfahren bei ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 233
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 65/98

    Entziehung der Abschiebung

    Auszug aus OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06
    Die Abschiebung verhindert auch, wer in deren Verlauf seinen Rückflug nach Deutschland erzwingt (BayObLGZ 1998, 64).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob das Verhinderungsverhalten des Ausländers sich noch im Inland oder erst im Ausland, etwa bei einem Zwischenstopp (BayObLG NVwZ-Beilage 1998, 54) oder gar erst im vorgesehenen Zielland (BayObLGZ 1998, 64/65) abspielt.

    Denn das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Ausländers gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Durchsetzung ausländerrechtlicher Vorschriften vergrößert sich regelmäßig mit zunehmender Dauer der Haft (BVerfG InfAuslR 2000, 221/222; siehe auch BayObLGZ 1998, 64).

  • OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten in Abschiebungshaftsachen bei Entscheidung

    Auszug aus OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06
    Es handelte sich nämlich um keine Entscheidung über die Haftfortdauer, für die § 4 FreihEntzG nicht gilt (siehe § 12 FreihEntzG; dazu Senat vom 26.4.2004, 34 Wx 044/06).

    (1) Dem Amtsgericht lagen in den seinerzeit unmittelbar zugänglichen Aktenstücken keine Hinweise auf eine anwaltliche Vertretung des Betroffenen für das Abschiebungshaftverfahren vor, das trotz der Unterbrechung (siehe oben zu a) insoweit als Einheit zu sehen ist (OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142/1143; Senat vom 26.4.2006, 34 Wx 044/06).

  • BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00

    Vorläufige Aussetzung des Vollzugs einer Abschiebung - Erteilung einer Auflage

    Auszug aus OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06
    Denn das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Ausländers gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Durchsetzung ausländerrechtlicher Vorschriften vergrößert sich regelmäßig mit zunehmender Dauer der Haft (BVerfG InfAuslR 2000, 221/222; siehe auch BayObLGZ 1998, 64).
  • OLG Schleswig, 16.01.1996 - 2 W 9/96

    Anwendbarkeit von § 176 ZPO in Abschiebehaftsachen

    Auszug aus OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06
    (1) Dem Amtsgericht lagen in den seinerzeit unmittelbar zugänglichen Aktenstücken keine Hinweise auf eine anwaltliche Vertretung des Betroffenen für das Abschiebungshaftverfahren vor, das trotz der Unterbrechung (siehe oben zu a) insoweit als Einheit zu sehen ist (OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142/1143; Senat vom 26.4.2006, 34 Wx 044/06).
  • BayObLG, 23.01.2001 - 3Z BR 24/01

    Beiordnung eines Rechtsanwalts und Bestellung eines Verfahrenspflegers in

    Auszug aus OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06
    (2) Dieser Verfahrensfehler ist aber nachträglich jedenfalls dadurch geheilt, dass das Amtsgericht den Verfahrensbevollmächtigten auf die entsprechende Bitte des Betroffenen von der Inhaftnahme verständigt hat und dieser vor dem Landgericht umfassend Gelegenheit zum Vortrag erhielt (vgl. BayObLG InfAuslR 2001, 178; Senat vom 22.5.2006, 34 Wx 068/06).
  • BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 80.89

    Ausländer - Abschiebung - Einreise - Scheinausreise

    Auszug aus OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06
    Damit ist die Ausreisepflicht nicht erfüllt (siehe BVerwG NVwZ 1991, 273), deren Vollstreckung die Abschiebung als Maßnahme des Verwaltungszwangs dient (Renner Ausländerrecht 8. Aufl. § 58 AufenthG Rn. 2).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06
    Das Beschwerdegericht ist gemäß den Gründen des Beschlusses nämlich von der Rechtmäßigkeit der Haft nicht nur für den Zeitpunkt seiner getroffenen Entscheidung (§ 23 FGG; siehe BGHZ 75, 375/380), sondern auch bereits für den Zeitpunkt der Anordnung ausgegangen.
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06

    Weitere Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

    Auszug aus OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06
    e) Allerdings hat das Amtsgericht verfahrensfehlerhaft den in der Abschiebungshaftsache zuvor schon im Februar 2006 zur Vertretung bestellten anwaltlichen Bevollmächtigten nicht vom Anhörungstermin verständigt (OLG Celle InfAuslR 1999, 462; OLG Rostock vom 27.3.2006, 3 W 16/06, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
  • BVerfG, 28.11.1995 - 2 BvR 91/95

    Verfassungsrechtliche Überprüfungen von gerichtlichen Entscheidungen zur

    Auszug aus OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06
    Verfassungsrechtlich ist es jedoch bedenkenfrei, wenn aufgrund der gesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen den Verwaltungsgerichten und den Haftgerichten letzteren eine inhaltliche Prüfung der Erfolgsaussichten eines Asylfolgeantrags (hier mit dem Ziel der Feststellung von Abschiebungsverboten gemäß § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG) grundsätzlich versagt ist (BVerfG AuAS 1996, 42; siehe auch OLG Zweibrücken EZAR 048 Nr. 56).
  • KG, 25.10.1999 - 25 W 8380/99

    Begriff des Verhinderns der Abschiebung

    Auszug aus OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06
    Demnach setzt eine erneute Haftanordnung, nachdem sich der Betroffene seit 28.7.2005 bereits mehr als sechs Monate in Sicherungshaft befunden hatte, voraus, dass der Ausländer seine Abschiebung verhindert und dieses Verhinderungsverhalten gerade kausal für die über sechs Monate hinausgehende Haft ist (KG FGPrax 2000, 83; BayObLG vom 16.6.2004, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2233/05
  • KG, 07.01.2000 - 25 W 10139/99

    Berechnung der Sicherungshaft

  • BayObLG, 07.02.1997 - 3Z BR 30/97

    Zulässigkeit des Haftantrags in Abschiebungssachen

  • BayObLG, 30.06.1995 - 3Z BR 188/95
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Die Sicherungshaft dient der Sicherung der Aufenthaltsbeendigung (OLG Hamm, Beschl. v. 7. Januar 2010, 15 Wx 83/09, juris, Rdn. 4) und verliert die Wirksamkeit (erst) mit der konkreten Abschiebungsmaßnahme (OLG Frankfurt FGPrax 2009, 188, 189; OLG München OLGR 2006, 674), auch im Fall ihres von dem Ausländer nicht zu vertretenden Scheiterns (vgl. OLG Frankfurt, aaO; Hailbronner, aaO, § 62 AufenthG Rdn. 67; Entwurf v. 23. April 2007 für ein Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU, BT-Drucks. 16/5065, S. 188), und nicht allein schon deswegen, weil die Behörde einen neuen Zielstaat für die Abschiebung bestimmt.
  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 179/15

    Erhebung der öffentlichen Klage oder Einleitung eines strafrechtlichen

    Sie war durch den Beschluss des OLG München vom 19. Juli 2006 (34 Wx 74/06, OLGR 2006, 674) veranlasst, in dem das Gericht entschieden hatte, die zur Sicherung einer Abschiebung angeordnete Haft erledige sich mit dem Scheitern der Abschiebung und entfalte keine Wirkungen mehr.
  • OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06

    Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der

    (2) Der für Abschiebungshaftsachen in Bayern (§ 199 FGG, Art. 11a BayAGGVG) seit 1.1.2005 zuständige 34. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat es infolge dieser Rechtsprechung für notwendig gehalten, Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von zwischenzeitlich erledigter Abschiebungshaft auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich als zulässig zu behandeln, auch wenn sich der Verfahrensgegenstand gegenüber den Tatsacheninstanzen verändert (z.B. Beschluss vom 17.5.2006, 34 Wx 25/06 = AuAS 2006, 160; Beschluss vom 19.7.2006, 34 Wx 74/06, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; Beschluss vom 12.12.2005, 34 Wx 157/05 = FGPrax 2006, 44; Beschluss vom 30.9.2005, 34 Wx 78/05 = OLG-Report 2006, 25).
  • BGH, 07.05.2010 - V ZB 121/10

    Rechtmäßigkeit der Dauer einer Haftanordnung im Falle eines behördlich

    Nach der gesetzlichen Wertung, wie sie in § 62 Abs. 2 Satz 5 AufenthG zum Ausdruck kommt (vgl. Entwurf v. 23. April 2007 eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU, BT-Drucks. 16/5065, S. 188), verliert die Haftanordnung ihre Wirksamkeit mit der konkreten Abschiebungsmaßnahme (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 2009, 188, 189; OLG München OLGR 2006, 674).
  • OLG München, 06.02.2008 - 34 Wx 11/08

    Abschiebungshaftverfahren: Voraussetzung für eine Haftfortdauerentscheidung;

    Für die erneute Anordnung gilt § 12 FreihEntzG nicht; für die Zuständigkeit des Gerichts ist deshalb auf § 4 Abs. 1 FreihEntzG abzustellen (ebenso schon Senat vom 19.7.2006, 34 Wx 074/06 = FGPrax 2006, 233).
  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2009 - 29 T 188/09

    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, vorläufiger Rechtsschutz, Dublinverfahren,

    Zwar hat der Haftrichter nicht zu prüfen, ob die Abschiebung zu Recht betrieben wird bzw. wohin sie durchgeführt werden kann (OLG München, FGPrax 2006, 233 (235)), sondern nur über die Beurteilung der Haftgründe im engeren Sinn zu befinden (Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 62 Rn. 6).
  • OLG München, 20.07.2009 - 34 Wx 66/09

    Abschiebungshaft: Nachprüfungsumfang der Tatsachenwürdigung durch das

    Im Übrigen dürfte im Hinblick auf den Zeitablauf von nahezu zwei Jahren und die Erteilung einer befristeten Duldung zwischen der letzten Haftentlassung und der erneuten Inhaftierung eine "relevante Zäsur" vorliegen (vgl. BayObLG vom 25.3.2003, 4Z BR 16/03 zitiert nach juris; OLG München FGPrax 2006, 233).
  • OLG Celle, 09.10.2008 - 22 W 39/08

    D (A), Abschiebungshaft, Abschiebung, Sachaufklärungspflicht, Freibeweis, Akten,

    Der Senat stützt seine Entscheidung insoweit zunächst auf den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom l9. Juli 2006 (Az.: 34 Wx 074/06), der sich mit dem Erfordernis einer erneuten Haftanordnung nach einer gescheiterten Abschiebung befasst und der offenbar dem Gesetzgebungsverfahren zu § 62 Abs. 2 Satz 5 AufenthG zugrunde lag (vgl. hierzu Melchior, Abschiebungshaft, Bearbeitung 08/2007, Nr. 290).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht